Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Europavillon c/o mundART GmbH, Stuttgart
Vertragsgrundlagen
1. Allen der Europavillon c/o mundART GmbH erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
• der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages
• die Auftragsbestätigung
• das Angebot
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die miet- und werkvertragsrechtlichen Vorschriften
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
II. Vertragsinhalt
1. Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse zwischen der Europavillon c/o mundART GmbH und dem Mieter. Vertragsbedingungen des Mieters werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Europavillon c/o mundART GmbH schriftlich anerkannt werden.
2. Die Abnahme der Leistungen der Europavillon c/o mundART GmbH gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
III. Angebot
1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend.
2. Werden Angebote nach den Angaben des Mieters oder den von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt die Europavillon c/o mundART GmbH keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
IV. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. schriftlich gegengezeichneten Mietauftragsbestätigung der Europavillon c/o mundART GmbH zustande.
V. Preise
1. Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk; sie schließen Fracht und ggf. Versicherung nicht ein. Abweichungen bedürfen der Schriftform im Angebot. Es gilt der zum Leistungszeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
2. Die Angebotspreise gelten bis maximal sechs Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 6 Monate ist die Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt, etwaige Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Mieter weiterzugeben. Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. Die EUR Europavillon c/o mundART GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die Europavillon c/o mundART GmbH im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
3. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht von der Europavillon c/o mundART GmbH zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze für Arbeitsstunden (einschließlich Fahrt- und Ladezeiten), Kfz-Geräte, Materialpreise und sonstige Preise der Europavillon c/o mundART GmbH.
4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Mieters ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Mieters oder der von ihm beauftragten Dritten, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbeschaffenheit oder Platzverhältnisse, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Europavillon c/o mundART GmbH sind, werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.3. dieser Bedingungen.
5. Für Änderungswünsche des Mieters nach Auftragserteilung ab 4 Wochen vor Aufstelltermin ist die Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis 15% des Auftragswertes zu verlangen. Für Änderungswünsche des Mieters nach Auftragserteilung ab 2 Wochen vor Aufstelltermin ist die Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis 25% des Auftragswertes zu verlangen. Für Änderungswünsche des Mieters nach Auftragserteilung ab 7 Tage vor Aufstelltermin ist die Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis 50% des Auftragswertes zu verlangen. Zusatzkosten (z.B. zusätzliche Transport-, Material- und Montagekosten), die durch Änderungswünsche des Mieters entstehen, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ungeachtet dessen ist die Europavillon c/o mundART GmbH aber berechtigt, den Änderungswunsch des Mieters abzulehnen.
VI. Lieferzeit und Montage
1. Ist für den Beginn der Ausführung bzw. die Fertigstellung keine ausdrückliche Frist vereinbart, so gilt der genannte Fertigstellungs-/Liefertermin nur annähernd.
2. Mit vom Mieter nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der Europavillon c/o mundART GmbH nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Bereitstellung des ungehindert anzufahrenden Aufstellortes.
3. Treten von der Europavillon c/o mundART GmbH oder dessen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Europavillon c/o mundART GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die Europavillon c/o mundART GmbH im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
VII. Fracht und Verpackung/ Gefahrübergang/Leistungsausschluss
1. Jede Gefahr geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach der vollständigen Aufstellung auf den Mieter über.
2. Europavillon c/o mundART GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung in dem Falle frei, in dem vom Deutschen Wetterdienst für den Aufstelltag und/oder die Mietzeit oder Teile davon eine Windstärke von fünf oder stärker vorhergesagt wird. Europavillon c/o mundART GmbH ist dementsprechend auch zur Demontage, zur Nutzungsuntersagung oder zur Vornahme anderweitiger Sicherungsmaßnahmen berechtigt, auch wenn die Nutzbarkeit des Mietgegenstandes dadurch beeinträchtigt oder aufgehoben wird.
VIII. Abnahme/Übergabe
1. Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach Aufstellung. Der Mieter verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass in besonderen Fällen auch ein Abnahmetermin eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.
2. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Funktion des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Hat der Mieter die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt.
IX. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand an Europavillon c/o mundART GmbH zurückzugeben. Dem Mieter ist insbesondere untersagt, an dem Mietgegenstand bauliche Veränderungen vorzunehmen, ihn mit Anbauteilen zu kombinieren, Lasten oder dergleichen daran aufzuhängen oder sonst wie auch nur vorübergehend daran zu befestigen, sofern nicht die schriftliche Zustimmung von Europavillon c/o mundART GmbH dazu vorliegt. Gleiches gilt für optische, insbesondere farbliche Veränderungen, wie zum Beispiel Bekleben oder Anstreichen. Das Kochen und Grillen unter den Zeltdächern wird nur nach Absprache, und mit schriftlicher Zustimmung von der Europavillon c/o mundART GmbH gestattet. Für Schäden und Verschmutzungen, ( durch z. B. Öle u. Fette ) sowie deren Reinigung und Beseitigung, haftet der Mieter in vollem Umfang. 
2. Der Mietgegenstand eignet sich nicht für den Einsatz im Freien bei einer Windstärke von fünf oder größer. Der Mieter hat dies daher zu unterlassen. Der Mieter stellt Europavillon c/o mundART GmbH von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter aus Beschädigungen frei, die infolge der Benutzung des Mietgegenstandes entgegen dieser Verpflichtung entstehen.
3. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Veränderungen an dem Mietgegenstand während der Mietzeit unterbleiben, insbesondere etwaige Notausgänge stets frei zu halten sind, und unverzüglich von etwaigen Veränderungen (z.B. Lockern oder Lösen von Bedachungen, Bespannungen, sonstigen Konstruktionsteilen) Mitteilung zu machen. Er hat ferner sicherzustellen, dass der Mietgegenstand von Schneelasten oder ähnlichem frei bleibt.
4. Der Mieter garantiert schließlich, dass der Aufstellort in jeder Beziehung geeignet ist, insbesondere ungehindert zugefahren werden kann und eine ausreichend sichere Bodenbeschaffenheit aufweist.
X. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften über den Mietvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Als Gewährleistung kann der Mieter grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der Europavillon c/o mundART GmbH. Der Europavillon c/o mundART GmbH steht die Ersatzlieferung eines anderen, gleichwertigen Mietgegenstandes jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, kann der Mieter erst geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.
3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Mieter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit des Materials.
4. Der Mieter ist verpflichtet, der Europavillon c/o mundART GmbH Mängel unverzüglich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen.
5. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich.
6. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn der Mieter selbst Änderungen vornimmt oder der Europavillon c/o mundART GmbH die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht, was regelmäßig bei einer Mängelrüge nach Beendigung der Veranstaltung für während derselben aufgetretene oder bekannt gewordene Mängel der Fall ist.
7. Gewährleistungsansprüche verjähren gegenüber dem Mieter, der nicht Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, in sechs Monaten vom Tage der Rückgabe der Mietsache an.
XI. Haftung
1. Mangel- und Schadensersatzansprüche aus für im Namen des Mieters erfolgte Besorgungen von Lieferungen und Dienstleistungen von Fremdbetrieben sind ausgeschlossen, es sei denn die Europavillon c/o mundART GmbH hat seine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Fremdbetriebe verletzt.
2. Die Europavillon c/o mundART GmbH haftet nicht für das Gut des Mieters, es sei denn, dass schriftlich die Verwahrung vereinbart worden ist. In diesem Falle haftet die Europavillon c/o mundART GmbH nur in Höhe der Versicherungsleistungen, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen oder sonstige unentgeltliche Leistungen wird nicht gehaftet.
4. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug oder Pflichtverletzung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Europavillon c/o mundART GmbH. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
5. Ziffer 4 gilt nicht und jegliche Haftung von Europavillon c/o mundART GmbH ist ausgeschlossen bei Schäden, die durch die Aufnahme oder Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache bei Windstärke fünf und größer entstehen.
6 Der Mieter haftet der Europavillon c/o mundART GmbH gegenüber für alle ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände insgesamt in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei reparablen Beschädigungen) bzw. in Höhe des Neuanschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust).
7.Sollte durch unvorhergesehene Witterungseinflüsse (Sturm, Regen, Schnee oder Frost) der Auf- oder Abbau fristgerecht nicht durchführbar sein, so kann der Mieter daraus keine Ansprüche geltend machen.
8. Die Europavillon c/o mundART GmbH trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache. Schäden, die der Mieter bei Anwendung der nötigen Sorgfalt hätte abwenden können, oder die durch schuldhaftes Verhalten des Mieters oder Dritter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Er hat hierfür eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Material und Werkzeug hat der Mieter Schadenersatz zu leisten
XII. Aufrechnung und Abtretung
1. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Mieter ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
2. Die Rechte des Mieters aus diesem Vertragverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Europavillon c/o mundART GmbHs übertragbar.
XIII. Kündigung / Stornierung
1. Der Mieter ist vorbehaltlich von nachstehend Ziffer 3 zur Kündigung/Stornierung des Vertrages nicht berechtigt.
2. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag gleichwohl, ohne dass die Europavillon c/o mundART GmbH hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Europavillon c/o mundART GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
Die Europavillon c/o mundART GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Zahlung des vollen vereinbarten Mietpreises abzüglich derjenigen Aufwendungen, welche die Europavillon c/o mundART GmbH infolge des Wegfalls der zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Aufwendungen erspart.
Für die ersparten Aufwendungen werden 20% der vereinbarten Vergütung vereinbart. Diesen Satz hat sich die Europavillon c/o mundART GmbH auf ihren Vergütungsanspruch anrechnen zu lassen. Jedoch bleibt dem Mieter vorbehalten, nachzuweisen, dass der Europavillon c/o mundART GmbH höhere Aufwendungen erspart geblieben sind.
Vorstehendes gilt auch im Falle von Ziffer VII. 4 dieser Bedingungen.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsteile unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Unterlassungs- oder Mitwirkungspflichtenverpflichtungen nach diesen Bedingungen verletzt.
4. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die Europavillon c/o mundART GmbH oder des Rücktritts aus vom Mieter zu vertretenden Gründen gilt die vorstehende Regelung des Absatzes 2. entsprechend. Dem Mieter bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
XIV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, grundsätzlich mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, Anzahlungen werden nicht verzinst.
2. Die Europavillon c/o mundART GmbH ist, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, berechtigt, Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen zu verlangen. Bei Mietgegenständen werden von der Auftragssumme 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Aufstellung fällig.
3. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Art und Weise nach, so ist er zur Nutzung des Mietgegenstandes nicht berechtigt. Im übrigen verpflichtet sich der Mieter der Europavillon c/o mundART GmbH auf deren Anforderung unverzüglich den Besitz an den übergebenen Leistungen wieder einzuräumen.
XV.Aufstellungsplatz
Der Mieter sorgt für ebenes, waagerechtes und für Zelthallen bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her.
Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Baustellengelände müssen für Lastzüge bis 25 t Nutzlast befahrbar sein. Die genaue Aufstellungsstelle ist durch den Mieter oder dessen Beauftragten zu bestimmen und anzuweisen.
Eventuelle Folgen, die durch ungeeignetes Gelände eintreten können, hat der Mieter zu vertreten.
Die Sicherung, Abschrankung und Beleuchtung der Baustelle, sowie die Feststellung der Lage von Erd- und Freileitungen ist Sache des Mieters. Vor Ausführung der Arbeiten ist vom Mieter von den zuständigen Stellen z. B. Telekom, Elektrizitätswerk, Gaswerk usw. eine schriftliche Auskunft darüber einzuholen, dass an der Arbeitsstelle keine Erdleitungen verlaufen. Die Bauanzeige hat der Mieter rechtzeitig vorzunehmen und darauf zu achten, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung für Fliegende Bauten und gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung in bezug auf Sicherheitsabstände, Notausgänge usw. eingehalten werden.
Ferner hält sich die Europavillon c/o mundART GmbH Änderungen bei den Zeltmaßen vor.
Der Mieter stellt der Europavillon c/o mundART GmbH innerhalb des Baustellengeländes ausreichenden Platz für eine Baubaracke oder einen geeigneten, verschließbaren Raum sowie nach Möglichkeit Toiletten und Waschgelegenheit zur Verfügung.
XVI. Technische Veränderungen der Zelte und Bühnenelemente
Technische sowie optische Veränderungen an Verleihgegenständen sowie Zubehör dürfen keinesfalls vorgenommen werden. Diese dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter verändert werden. Klebebänder, Nägel, Schrauben oder dergleichen dürfen in keinem Fall zur Bespannung bzw. zur Anbringung von Gegenständen jeglicher Art verwandt werden. Im Falle der Beschädigung von Bühnenanlagen und Zelten durch Bemalung oder Nagellöcher, trägt der Mieter die Haftung im Umfang des Neupreises des betreffenden Bühnen bzw. Zeltteils.

Genehmigungen / Baurechtliche Fragen bei der Vermietung von Bühnen und Zelten
Die Baugenehmigung und alle sonstigen Genehmigungen sind vom Mieter einzuholen. Der Mieter hat für die Einhaltung sämtlicher baurechtlicher, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen.

XVII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Europavillon c/o mundART GmbH, soweit der Mieter Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches Recht.
XVIII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
– Stand Jan.2009 -


 

Europavillon c/o mundART GmbH, Schwabenplatz 3 - 70563 Stuttgart-Vahingen - Tel: 0711 7072918 - Fax: 0711 7072919 - Mail: info@europavillon.de www.europavillon.de