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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Europavillon c/o mundART GmbH, Stuttgart
Vertragsgrundlagen
1. Allen der Europavillon c/o mundART GmbH erteilten Aufträgen liegen in folgender
Reihenfolge zugrunde:
• der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages
• die Auftragsbestätigung
• das Angebot
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die miet- und werkvertragsrechtlichen
Vorschriften
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der
schriftlichen Vereinbarung.
II. Vertragsinhalt
1. Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen
maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse
zwischen der Europavillon c/o mundART GmbH und dem Mieter. Vertragsbedingungen des
Mieters werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Europavillon c/o mundART GmbH
schriftlich anerkannt werden.
2. Die Abnahme der Leistungen der Europavillon c/o mundART GmbH gilt als Anerkennung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
III. Angebot
1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend.
2. Werden Angebote nach den Angaben des Mieters oder den von ihm beauftragten
Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt
die Europavillon c/o mundART GmbH keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen
Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit
wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
IV. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw.
schriftlich gegengezeichneten Mietauftragsbestätigung der Europavillon c/o mundART GmbH
zustande.
V. Preise
1. Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk; sie schließen
Fracht und ggf. Versicherung nicht ein. Abweichungen bedürfen der
Schriftform im Angebot. Es gilt der zum Leistungszeitpunkt gültige
gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
2. Die Angebotspreise gelten bis maximal sechs Monate ab Vertragsschluss.
Nach Ablauf dieser 6 Monate ist die Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt, etwaige
Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen
an den Mieter weiterzugeben. Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn der Preis mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
Die EUR Europavillon c/o mundART GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung
der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen
auch Ansprüche Dritter zählen, die Europavillon c/o mundART GmbH im Vertrauen
auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende
Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
3. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder der Abschluss der
Arbeiten aus Gründen, die nicht von der Europavillon c/o mundART GmbH zu vertreten
sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert
zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung
gültigen Berechnungssätze für Arbeitsstunden (einschließlich
Fahrt- und Ladezeiten), Kfz-Geräte, Materialpreise und sonstige Preise
der Europavillon c/o mundART GmbH.
4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Mieters
ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch
unrichtige Angaben des Mieters oder der von ihm beauftragten Dritten,
durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbeschaffenheit
oder Platzverhältnisse, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen
Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Europavillon c/o mundART GmbH
sind, werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage
gilt Ziffer V.3. dieser Bedingungen.
5. Für Änderungswünsche des Mieters nach Auftragserteilung
ab 4 Wochen vor Aufstelltermin ist die Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt einen
Aufschlag in Höhe von bis 15% des Auftragswertes zu verlangen. Für
Änderungswünsche des Mieters nach Auftragserteilung ab 2 Wochen
vor Aufstelltermin ist die Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt einen Aufschlag
in Höhe von bis 25% des Auftragswertes zu verlangen. Für Änderungswünsche
des Mieters nach Auftragserteilung ab 7 Tage vor Aufstelltermin ist die
Europavillon c/o mundART GmbH berechtigt einen Aufschlag in Höhe von bis 50%
des Auftragswertes zu verlangen. Zusatzkosten (z.B. zusätzliche Transport-,
Material- und Montagekosten), die durch Änderungswünsche des
Mieters entstehen, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Ungeachtet dessen ist die Europavillon c/o mundART GmbH aber berechtigt, den Änderungswunsch
des Mieters abzulehnen.
VI. Lieferzeit und Montage
1. Ist für den Beginn der Ausführung bzw. die Fertigstellung
keine ausdrückliche Frist vereinbart, so gilt der genannte Fertigstellungs-/Liefertermin
nur annähernd.
2. Mit vom Mieter nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder
Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine
die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der Europavillon c/o mundART GmbH
nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige
Bereitstellung des ungehindert anzufahrenden Aufstellortes.
3. Treten von der Europavillon c/o mundART GmbH oder dessen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern
nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere
Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren
Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist
entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung
unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Die Europavillon c/o mundART GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung
der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen
auch Ansprüche Dritter zählen, die Europavillon c/o mundART GmbH im Vertrauen
auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
VII. Fracht und Verpackung/ Gefahrübergang/Leistungsausschluss
1. Jede Gefahr geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach der vollständigen
Aufstellung auf den Mieter über.
2. Europavillon c/o mundART GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung in dem Falle
frei, in dem vom Deutschen Wetterdienst für den Aufstelltag und/oder
die Mietzeit oder Teile davon eine Windstärke von fünf oder
stärker vorhergesagt wird. Europavillon c/o mundART GmbH ist dementsprechend
auch zur Demontage, zur Nutzungsuntersagung oder zur Vornahme anderweitiger
Sicherungsmaßnahmen berechtigt, auch wenn die Nutzbarkeit des Mietgegenstandes
dadurch beeinträchtigt oder aufgehoben wird.
VIII. Abnahme/Übergabe
1. Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich
und unverzüglich nach Aufstellung. Der Mieter verpflichtet sich,
am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend
bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird
ausdrücklich anerkannt, dass in besonderen Fällen auch ein Abnahmetermin
eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.
2. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel
werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die
Funktion des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen,
berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Hat der Mieter die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende
förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit
der Benutzungshandlung als erfolgt.
IX. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem
Zustand an Europavillon c/o mundART GmbH zurückzugeben. Dem Mieter ist insbesondere
untersagt, an dem Mietgegenstand bauliche Veränderungen vorzunehmen,
ihn mit Anbauteilen zu kombinieren, Lasten oder dergleichen daran aufzuhängen
oder sonst wie auch nur vorübergehend daran zu befestigen, sofern
nicht die schriftliche Zustimmung von Europavillon c/o mundART GmbH dazu vorliegt.
Gleiches gilt für optische, insbesondere farbliche Veränderungen,
wie zum Beispiel Bekleben oder Anstreichen. Das Kochen und Grillen unter den Zeltdächern wird nur nach Absprache, und mit schriftlicher Zustimmung von der Europavillon c/o mundART GmbH gestattet. Für Schäden und Verschmutzungen, ( durch z. B. Öle u. Fette ) sowie deren Reinigung und Beseitigung, haftet der Mieter in vollem Umfang. 2. Der Mietgegenstand eignet sich nicht für den Einsatz im Freien
bei einer Windstärke von fünf oder größer. Der Mieter
hat dies daher zu unterlassen. Der Mieter stellt Europavillon c/o mundART GmbH von
sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter aus Beschädigungen
frei, die infolge der Benutzung des Mietgegenstandes entgegen dieser Verpflichtung
entstehen.
3. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Veränderungen an dem
Mietgegenstand während der Mietzeit unterbleiben, insbesondere etwaige
Notausgänge stets frei zu halten sind, und unverzüglich von
etwaigen Veränderungen (z.B. Lockern oder Lösen von Bedachungen,
Bespannungen, sonstigen Konstruktionsteilen) Mitteilung zu machen. Er
hat ferner sicherzustellen, dass der Mietgegenstand von Schneelasten oder
ähnlichem frei bleibt.
4. Der Mieter garantiert schließlich, dass der Aufstellort in jeder
Beziehung geeignet ist, insbesondere ungehindert zugefahren werden kann
und eine ausreichend sichere Bodenbeschaffenheit aufweist.
X. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften über
den Mietvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Als Gewährleistung kann der Mieter grundsätzlich zunächst
nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und
Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der
Europavillon c/o mundART GmbH. Der Europavillon c/o mundART GmbH steht die Ersatzlieferung eines
anderen, gleichwertigen Mietgegenstandes jederzeit offen. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt
vom Vertrag, kann der Mieter erst geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche
wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.
3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel,
die beim Mieter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke
Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße
Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung
nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Farbe und Beschaffenheit
des Materials.
4. Der Mieter ist verpflichtet, der Europavillon c/o mundART GmbH Mängel unverzüglich
mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen
zu treffen.
5. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme
Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen
die Gewährleistungsansprüche gänzlich.
6. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn der
Mieter selbst Änderungen vornimmt oder der Europavillon c/o mundART GmbH die
Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich
macht, was regelmäßig bei einer Mängelrüge nach Beendigung
der Veranstaltung für während derselben aufgetretene oder bekannt
gewordene Mängel der Fall ist.
7. Gewährleistungsansprüche verjähren gegenüber dem
Mieter, der nicht Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches
ist, in sechs Monaten vom Tage der Rückgabe der Mietsache an.
XI. Haftung
1. Mangel- und Schadensersatzansprüche aus für im Namen des
Mieters erfolgte Besorgungen von Lieferungen und Dienstleistungen von
Fremdbetrieben sind ausgeschlossen, es sei denn die Europavillon c/o mundART GmbH
hat seine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Fremdbetriebe verletzt.
2. Die Europavillon c/o mundART GmbH haftet nicht für das Gut des Mieters, es
sei denn, dass schriftlich die Verwahrung vereinbart worden ist. In diesem
Falle haftet die Europavillon c/o mundART GmbH nur in Höhe der Versicherungsleistungen,
soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen oder sonstige
unentgeltliche Leistungen wird nicht gehaftet.
4. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch
von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, beispielsweise aus Verzug oder Pflichtverletzung, sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche
die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die
Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen der Europavillon c/o mundART GmbH. Schadensersatzansprüche
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
5. Ziffer 4 gilt nicht und jegliche Haftung von Europavillon c/o mundART GmbH ist
ausgeschlossen bei Schäden, die durch die Aufnahme oder Fortsetzung
des Gebrauchs der Mietsache bei Windstärke fünf und größer
entstehen.
6 Der Mieter haftet der Europavillon c/o mundART GmbH gegenüber für alle
ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände insgesamt in
Höhe der Wiederherstellungskosten (bei reparablen Beschädigungen)
bzw. in Höhe des Neuanschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust).
7.Sollte durch unvorhergesehene Witterungseinflüsse (Sturm, Regen,
Schnee oder Frost) der Auf- oder Abbau fristgerecht nicht durchführbar
sein, so kann der Mieter daraus keine Ansprüche geltend machen.
8. Die Europavillon c/o mundART GmbH trägt die gewöhnliche Abnutzung der
Mietsache. Schäden, die der Mieter bei Anwendung der nötigen
Sorgfalt hätte abwenden können, oder die durch schuldhaftes
Verhalten des Mieters oder Dritter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters..
Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch
den Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen. Er hat hierfür
eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für
abhanden gekommenes oder beschädigtes Material und Werkzeug hat der
Mieter Schadenersatz zu leisten
XII. Aufrechnung und Abtretung
1. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten
Gegenforderungen ist für den Mieter ausgeschlossen. Gleiches gilt
für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
2. Die Rechte des Mieters aus diesem Vertragverhältnis sind nur mit
vorheriger Zustimmung der Europavillon c/o mundART GmbHs übertragbar.
XIII. Kündigung / Stornierung
1. Der Mieter ist vorbehaltlich von nachstehend Ziffer 3 zur Kündigung/Stornierung
des Vertrages nicht berechtigt.
2. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag gleichwohl, ohne
dass die Europavillon c/o mundART GmbH hierfür einen wichtigen Grund gegeben
hat, so hat die Europavillon c/o mundART GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
wie folgt:
Die Europavillon c/o mundART GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf Zahlung des vollen
vereinbarten Mietpreises abzüglich derjenigen Aufwendungen, welche
die Europavillon c/o mundART GmbH infolge des Wegfalls der zur Durchführung des
Vertrages erforderlichen Aufwendungen erspart.
Für die ersparten Aufwendungen werden 20% der vereinbarten Vergütung
vereinbart. Diesen Satz hat sich die Europavillon c/o mundART GmbH auf ihren Vergütungsanspruch
anrechnen zu lassen. Jedoch bleibt dem Mieter vorbehalten, nachzuweisen,
dass der Europavillon c/o mundART GmbH höhere Aufwendungen erspart geblieben
sind.
Vorstehendes gilt auch im Falle von Ziffer VII. 4 dieser Bedingungen.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Vertragsteile unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine
entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen
Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen
ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Unterlassungs-
oder Mitwirkungspflichtenverpflichtungen nach diesen Bedingungen verletzt.
4. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die Europavillon c/o mundART GmbH
oder des Rücktritts aus vom Mieter zu vertretenden Gründen
gilt die vorstehende Regelung des Absatzes 2. entsprechend. Dem Mieter
bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der
genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens ist nicht ausgeschlossen.
XIV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird,
grundsätzlich mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, Anzahlungen werden
nicht verzinst.
2. Die Europavillon c/o mundART GmbH ist, sofern keine anderweitigen Regelungen
getroffen sind, berechtigt, Zwischenrechnungen auszustellen oder Teilzahlungen
zu verlangen. Bei Mietgegenständen werden von der Auftragssumme 50%
bei Auftragserteilung und 50% bei Aufstellung fällig.
3. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in
gehöriger Art und Weise nach, so ist er zur Nutzung des Mietgegenstandes
nicht berechtigt. Im übrigen verpflichtet sich der Mieter der Europavillon c/o mundART GmbH
auf deren Anforderung unverzüglich den Besitz an den übergebenen
Leistungen wieder einzuräumen.
XV.Aufstellungsplatz
Der Mieter sorgt für ebenes, waagerechtes und für Zelthallen
bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen
Zustand des Geländes wieder her.
Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Baustellengelände müssen
für Lastzüge bis 25 t Nutzlast befahrbar sein. Die genaue Aufstellungsstelle
ist durch den Mieter oder dessen Beauftragten zu bestimmen und anzuweisen.
Eventuelle Folgen, die durch ungeeignetes Gelände eintreten können,
hat der Mieter zu vertreten.
Die Sicherung, Abschrankung und Beleuchtung der Baustelle, sowie die Feststellung
der Lage von Erd- und Freileitungen ist Sache des Mieters. Vor Ausführung
der Arbeiten ist vom Mieter von den zuständigen Stellen z. B. Telekom,
Elektrizitätswerk, Gaswerk usw. eine schriftliche Auskunft darüber
einzuholen, dass an der Arbeitsstelle keine Erdleitungen verlaufen. Die
Bauanzeige hat der Mieter rechtzeitig vorzunehmen und darauf zu achten,
dass die Bestimmungen der Landesbauordnung für Fliegende Bauten und
gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung in bezug auf Sicherheitsabstände,
Notausgänge usw. eingehalten werden.
Ferner hält sich die Europavillon c/o mundART GmbH Änderungen bei den Zeltmaßen
vor.
Der Mieter stellt der Europavillon c/o mundART GmbH innerhalb des Baustellengeländes
ausreichenden Platz für eine Baubaracke oder einen geeigneten, verschließbaren
Raum sowie nach Möglichkeit Toiletten und Waschgelegenheit zur Verfügung.
XVI. Technische Veränderungen der Zelte und Bühnenelemente
Technische sowie optische Veränderungen an Verleihgegenständen sowie Zubehör dürfen keinesfalls vorgenommen werden. Diese dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter verändert werden. Klebebänder, Nägel, Schrauben oder dergleichen dürfen in keinem Fall zur Bespannung bzw. zur Anbringung von Gegenständen jeglicher Art verwandt werden. Im Falle der Beschädigung von Bühnenanlagen und Zelten durch Bemalung oder Nagellöcher, trägt der Mieter die Haftung im Umfang des Neupreises des betreffenden Bühnen bzw. Zeltteils.
Genehmigungen / Baurechtliche Fragen bei der Vermietung von Bühnen und Zelten
Die Baugenehmigung und alle sonstigen Genehmigungen sind vom Mieter einzuholen. Der Mieter hat für die Einhaltung sämtlicher baurechtlicher, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen.
XVII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen
den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist der Sitz der Europavillon c/o mundART GmbH, soweit der Mieter Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen
ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich
deutsches Recht.
XVIII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
– Stand Jan.2009 -
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